Abgeordnete
Bettina Müller
© Bettina Müller/Konrad Merz
Bettina Müller, SPD
Krankenschwester/Rechtsanwältin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 7. Juni 1959 in Wasserlos (jetzt Alzenau); evangelisch; verheiratet; zwei Kinder.
1978 Abitur an der Otto-Hahn-Schule in Hanau; 1978 bis 1980 Studium der Germanistik und Philosophie Goethe-Universität Frankfurt/Main; 1980 bis 1983 Ausbildung zur Krankenschwester am Stadtkrankenhaus Hanau (Examen); 1983 bis 1984 Krankenschwester im Stadtkrankenhaus Hanau; 1984 bis 1985 Gemeindeschwester beim Caritas-Verband Frankfurt; 1985 bis 1991 Studium der Rechtswissenschaften Goethe-Universität Frankfurt/Main, 1. jur. Stattsexamen; 1992 bis 1995 Referendariat beim Landgericht Hanau, 2. jur. Staatsexamen.
Seit 1995 eigene Kanzlei, Schwerpunkt Sozialrecht.
1979 bis 1981 Gründungsmitglied bei „Die Grünen“; seit 1997 Mitglied der SPD; 2000 bis 2005 und seit 2018 Vorsitzende Ortsverein Flörsbachtal; 2006 bis 2008, 2010 bis 2012 und seit Mai 2014 Mitglied Unterbezirksvorstand der SPD Main-Kinzig; seit Dezember 2013 Mitglied im Landesvorstand der SPD Hessen; 2001 bis 2006 Beigeordnete und regelmäßige Vertreterin des Bürgermeisters; 2006 bis 2009 Fraktionsvorstand der SPD/BB-Fraktion im Gemeindeparlament; 2006 bis 2021 Mitglied Kreistag Main-Kinzig-Kreis; seit 2021 Mitglied des Kreisausschusses des Main-Kinzig-Kreises.
Vorsitzende des Stiftungsrats Behinderten-Werk Main-Kinzig e. V.
Seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
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