Abgeordnete
Claudia Müller
© Claudia Müller/ Arne Jeschal
Claudia Müller, Bündnis 90/Die Grünen
Betriebswirtin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 10. August 1981 in Rostock; zwei Kinder.
Studium der internationalen Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule Stralsund.
2000 bis 2011 freiberuflich tätig im Tourismusbereich, 2004 bis 2017 zusätzlich im Kulturbildungsbereich. 2011 bis 2014 Fraktionsgeschäftsführerin der bündnisgrünen Kreistagsfraktion Vorpommern-Rügen. Seit 2009 kommunalpolitisch aktiv. Seit 2011 Mitglied des Kreistags Vorpommern-Rügen, 2014 bis 2018 Fraktionsvorsitzende, seit Juni 2019 2. stellvertretende Kreistagspräsidentin. Oktober 2012 bis Februar 2018 Landesvorsitzende des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern.
MdB seit 2017. Mitglied der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Seit 2022 Koordinatorin für maritime Wirtschaft und Tourismus der Bundesregierung.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenMitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.