Abgeordnete

Michael Müller
© Michael Müller
Michael Müller, SPD

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 9. Dezember 1964 in Berlin; evangelisch; verheiratet; zwei Kinder.
1982 Mittlere Reife; 1983 Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung; bis 1986 kaufmännische Lehre.
1986 bis 2011 selbstständiger Drucker.
Seit 1981 Mitglied der SPD; 1991 bis 2000 Abteilungsvorsitzender; 2000 bis Mai 2004 Vorsitzender der SPD Tempelhof-Schöneberg; 2004 bis 2012 und 2016 bis 2020 Landesvorsitzender der SPD Berlin, Landesparteitags- und Kreisdelegierter; 1989 bis 1996 Mitglied der BVV Tempelhof, zuletzt Fraktionsvorsitzender.
1996 bis 2021 Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin; 2001 bis 2011 Vorsitzender der SPD-Fraktion.
2011 bis 2014 Bürgermeister und Senator für Stadtentwicklung und Umwelt; seit 11. Dezember 2014 Regierender Bürgermeister von Berlin; 2014 bis 2016 Senator für Kultur; 2016 Wiederwahl zum Regierender Bürgermeister von Berlin und Ernennung zum Senator für Wissenschaft und Forschung; 1. November 2017 bis 1. Oktober 2018 Präsident des Bundesrates.
Mitgliedschaft in der AWO-Berlin; Mitglied in der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK).
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.