Christoph Neumann
Diplom-Ingenieur-Pädagoge AfD
Geboren am 7. November 1964 in Leipzig; römisch-katholisch; verheiratet; zwei Kinder.
1985 bis 1989 Studium Maschinenbau; 1994 bis 1995 Aufbaustudium Public Relations-Berater.
1989 bis 1992 Grenzschutz Berlin Offizier, Polizeibeamter Bundesgrenzschutz; 1992 bis 1994 Landeshauptstadt München, Verwaltungsbeamter; 1996 bis 2011 Public Relations-Berater in Moskau, München und Kiew; seit 2011 Unternehmer.
Seit 2014 Mitglied im Heimatverein Leipzig-Lützschena; seit 2017 Vorstandsmitglied des Heimatvereins Leipzig-Lützschena.
2014 Eintritt in die AfD; seit 2014 Mitglied im Bundesfachausschuss 1; seit 2014 Leiter der Programmkommission, Land Sachsen; seit 2014 Leiter des Landesfachausschusses 1, Sachsen; seit 2015 Mitglied im Familienbeirat; seit 2019 Stadtrat Leipzig.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
- 1. Untersuchungsausschuss des Verteidigungsausschusses gemäß Artikel 45a Abs. 2 GG ("Beraterverträge") ()
- Verteidigungsausschuss ()
Obmann
Gewählt über Landesliste
Sachsen
Wahlkreis 152: Leipzig I
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- REALDOMUS Relocation & Service Agentur, Leipzig,
- Inhaber
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
- REALDOMUS Relocation & Service Agentur, Leipzig,
- Inhaber, 2017, Stufe 2; 2018, Stufe 5; 2019, Stufe 4; 2020, Stufe 6; 2021, Stufe 4
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Stadt Leipzig, Leipzig,
- Mitglied des Stadtrates und des Kinder- und Familienbeirates, 2020, Stufe 3; 2021, Stufe 3
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz (Download) ) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" (Download) auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.