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Abgeordnete

Ingrid Nestle
© DBT/ Inga Haar
Dr. Ingrid Nestle, Bündnis 90/Die Grünen
Diplom-Wirtschaftsingenieurin

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 22. Dezember 1977 in Schwäbisch Gmünd; verheiratet; zwei Kinder.
1998 bis 2003 Studium Energie- und Umweltmanagement an der Uni und FH Flensburg (Diplom-Wirtschaftsingenieurin);
2004 bis 2009 wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Flensburg am Lehrstuhl für Energie- und Ressourcenökonomie;
2009 bis 2012 Mitglied des Bundestages, Sprecherin für Energiewirtschaft der Grünen Bundestagsfraktion;
2012 bis 2017 Staatssekretärin für Energiewende und technischen Umweltschutz in Schleswig-Holstein;
seit Oktober 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages,
19. Wahlperiode: Sprecherin für Energiewirtschaft der Grünen Bundestagsfraktion; Ordentliches Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur, Mitglied der Fraktion im Beirat der BNetzA.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenFunktionen in Unternehmen
- IfT Institut für Talententwicklung GmbH, Berlin,
- Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
- Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Bonn,
- Mitglied des Beirates, ehrenamtlich (bis 20.03.2022)
- Stellv. Vorsitzende des Beirates, ehrenamtlich (ab 21.03.2022)
Die Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.
Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.
Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.