Abgeordnete
Brian Nickholz
© SPD/Maximilian König
Brian Nickholz, SPD
Industriekaufmann
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 22. Dezember 1989; verheiratet.
Gelernter Industriekaufmann, Mitglied im Rat der Stadt Marl von 2009 bis 2021. Allgemeine Hochschulreife, Ausbildung zum Industriekaufmann.
Nach der Ausbildung angestellt als Innovation Administrator bei Wilo SE in Dortmund; 2013 bis 2016 angestellt beim Landesverband der SJD- Die Falken NRW als Assistenz der Geschäftsführung und des Vorstands / zentrale Sachbearbeitung; seit 2016 Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Marl.
2005 Eintritt in die SPD; 2012 bis 2016 Juso-Kreisverbandsvorsitzender im Kreis Recklinghausen; 2015 bis 2021 SPD-Ortsvereinsvorsitzender in Alt-Marl/Brassert; seit 2018 Stadtverbandsvorsitzender der SPD in Marl. Mitglied der SPD-Ratsfraktion seit 2007 (als sachkundiger Bürger; seit 2009 als Ratsmitglied); seit 2014 vom Rat der Stadt Marl in den Aufsichtsrat der Klinikum Vest GmbH und der Klinikum Vest Service GmbH entsandt.
Mitglied der Arbeiterwohlfahrt (AWO), von Borussia Dortmund, beim Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder (BdP), im Stamm Ritter vom Loe zum Loe Marl, in der Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik in der Bundesrepublik Deutschland e.V. (SGK), beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), im Förderverein Klara Hospiz e.V., Bergbautradition e.V., in der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE), bei der SJD – Die Falken und in der Alten Schmiede Marl.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
|---|
Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.