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Abgeordnete

Omid Nouripour
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Omid Nouripour

© Omid Nouripour/ Stefan Kaminski

Omid Nouripour, Bündnis 90/Die Grünen

selbständig

Wortbildmarke der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Abgeordnetenbüro

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Kontakt

Wahlkreisbüro

Oppenheimer Straße 17
60594 Frankfurt/ Main


Funktionen in Unternehmen
  • Berghof Foundation Operations gemeinnützige GmbH, Berlin,
  • Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
  • RTL Deutschland GmbH, Köln,
  • Mitglied des Medienbeirates


Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • Atlantik-Brücke e.V., Berlin,
  • Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
  • Bernd Reisig Stiftung – helfen helfen, Frankfurt/Main,
  • Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
  • Bundesverband mittelständische Wirtschaft Unternehmerverband Deutschlands e.V. (BVMW), Berlin,
  • Mitglied des Politischen Beirates
  • Deutsch-Mosambikanische Gesellschaft e.V., München,
  • Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
  • Deutsche Afrika Stiftung e.V., Berlin,
  • Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
  • Deutsche Atlantische Gesellschaft e.V., Berlin,
  • Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
  • European Council on Foreign Relations (ECFR) e.V., Berlin,
  • Member of the advisory Board, ehrenamtlich
  • Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V., Frankfurt/Main,
  • Mitglied des Präsidiums, ehrenamtlich
  • Sportjugend Frankfurt (SJF), Frankfurt/Main,
  • Mitglied des Beirates
  • World Vision Deutschland e.V. (WVD), Friedrichsdorf,
  • Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich

Die Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.

Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.

Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.