Gerold Otten
Berufssoldat a.D. AfD
Geboren am 7. Dezember 1955 in Lübberstedt; verheiratet; ein Kind.
Fachhochschulreife Technik; Studium Elektrotechnik; Technischer Betriebswirt IHK; Professional Trainer IHK;
22 Jahre Bundeswehr (Berufsoffizier BO 41), Fliegerischer Dienst mit ca. 2000 Flugstunden auf PHANTOM- und TORNADO-Kampfflugzeugen; Oberst der Reserve.
20 Jahre in der Luft-und Raumfahrtindustrie bei Airbus Defence and Space, Vertriebsleiter.
März 2013 Eintritt in die AfD; 2016 Vorsitzender Kreisverband München-Land; seit November 2017 stellvertretender Vorsitzender Landesverband Bayern; Gründungsmitglied und stellvertretender Vorsitzender Bundesfachausschuss Außen- und Sicherheitspolitik, Entwicklungshilfe und Außenwirtschaft.
MdB seit Oktober 2017; Mitglied im Verteidigungsausschuss; stellvertretendes Mitglied im Haushaltsausschuss; Mitglied Parlamentarische Versammlung der NATO (NATO PV); stellvertretender Vorsitzender Parlamentsgruppe Luft- und Raumfahrt (PGLR).
Mitglied Verband der Besatzungen strahlgetriebener Kampfflugzeuge der Deutschen Bundeswehr e.V.; Mitglied Deutsche Atlantische Gesellschaft e.V.; Mitglied Deutscher BundeswehrVerband (DBwV); Mitglied Schießsportgruppe an der Universität der Bundeswehr München e.V.; Mitglied SVN München e.V. (Abteilung Ju-Jutsu).
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Ordentliches Mitglied
- 1. Untersuchungsausschuss des Verteidigungsausschusses gemäß Artikel 45a Abs. 2 GG ("Beraterverträge") ()
- Gemeinsamer Ausschuss ()
- Verteidigungsausschuss ()
Stellvertretendes Mitglied
Gewählt über Landesliste
Bayern
Wahlkreis 221: München-Land
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Airbus Defence and Space, Ottobrunn,
- Vertriebsleiter
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz (Download) ) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" (Download) auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.