Abgeordnete

Wilfried Oellers
© Wilfried Oellers/ Frank Thelen
Wilfried Oellers, CDU/CSU
Rechtsanwalt

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 16. September 1975 in Mönchengladbach; römisch-katholisch; verheiratet; zwei Kinder.
Abitur am Cusanus Gymnasium Erkelenz; Jurastudium n Köln; Referendardienst in Aachen. Rechtsanwalt, zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht.
1999 Eintritt in die Junge Union; seit 2003 Mitglied der CDU, dort 2007 bis 2013 Mitglied im Vorstand Stadtverband Heinsberg, seit 2013 Mitglied im Kreisvorstand und im Bezirksvorstand. 2004 bis 2013 Mitglied im Rat der Stadt Heinsberg, Mitglied im Musikverein „St. Josef“ Horst, Vorsitzender Förderverein Bürgerhalle Horst.
Mitglied des Bundestages seit Oktober 2013; seit April 2018 Beauftragter für die Belange behinderter Menschen der CDU/CSU-Fraktion
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
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