Abgeordnete
Florian Oßner
© Florian Oßner / Foto Pleyer
Florian Oßner, CDU/CSU
Diplom-Volkswirt (Univ.)
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 5. Juli 1980 in Vilsbiburg; römisch-katholisch; verheiratet; zwei Kinder.
1986 bis 1990 Grundschule in Velden, 1990 bis 1999 Maximilian-von-Montgelas Gymnasium in Vilsbiburg, 1999 Abitur; 1999/2000 Grundwehrdienst bei der Luftwaffe in Germersheim und Freising. 2000 bis 2005 Studium der Diplom-Volkswirtschaftslehre Uni Regensburg, Schwerpunkte Ökonomie des öffentlichen Sektors/Finanzierung/Statistik, 2003/2004 Auslandsstudium an der Handelshochschule in Göteborg/Schweden mit den
Schwerpunkten Ökonometrie/Umweltökonomie, 2005 Abschluss Diplom-Volkswirt
(Univ.), 2005 Diplomarbeit im Forschungs- und Innovationszentrum der BMW AG
München & BMW Financial Services GmbH; seit 2005: Risikomanagement beim
internationalen Baumaschinenhersteller Caterpillar
2005 bis 2012 Kreisvors. der Jungen Union im Landkreis Landshut; 2011 bis 2015 Ortsvors. der CSU Velden; 2011 bis 2013 Bezirksvors. der Jungen Union Niederbayern, seit 2012 Kreisvors. der CSU im Landkreis Landshut; seit 2017 stellv. Bezirksvors. der CSU Niederbayern. 2008 bis 2019 Marktrat, seit 2008 Kreisrat, Mitgl. Kreisausschuss
Mitgliedschaften: u. a. zahlreicher Sportverbände, Feuerwehr, Technisches Hilfswerk (THW), Kreiskrieger- und Soldatenkameradschaft, Mitgl. Kuratorium Hochschule Landshut. Englisch (f), Französisch (G), Schwedisch (G).
Mitglied des Bundestages seit Oktober 2013
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenStellv. Vorsitzender
Obmann
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
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