Abgeordnete
Sabine Poschmann
© SPD/ Tobias Schult
Sabine Poschmann, SPD
Betriebswirtin (VWA)
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 4. Oktober 1968 in Castrop-Rauxel; verheiratet; ein Kind.
Ausbildung und beruflicher Werdegang: Ausbildung zur Industriekauffrau bei den Dortmunder Stadtwerken; Studium der Betriebswirtschaft; verantwortlich für Grundsatzfragen und Vertragsrecht bei der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21); später dort als Pressesprecherin tätig; zuletzt Regionalmanagerin im Bereich Energie- und Unternehmensstrategie bei DEW21.
Politischer Werdegang: 1985 Eintritt in die SPD; 1999 bis 2009 Mitglied im Rat der Stadt Dortmund; 2004 bis 2009 stellvertretende Fraktionsvorsitzende für die Bereiche Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung sowie Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen; seit 2012 Mitglied im Vorstand des Unterbezirks Dortmund.
Funktionen in der SPD-Bundestagsfraktion ab 2022: Sprecherin der Arbeitsgruppe Sport; Mitglied im erweiterten Fraktionsvorstand; Mitglied der Arbeitsgruppe Wirtschaft; Mitglied der Arbeitsgruppe Kommunalpolitik; Mitglied im Netzwerk Berlin.
Frühere Funktionen in der SPD-Bundestagsfraktion: 2014 bis 2021 Beauftragte für Mittelstand und Handwerk der SPD-Bundestagsfraktion; 2015 bis 2021 Stellvertretende Sprecherin der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Energie; 2015 bis 2016 Leiterin der Projektgruppe #NeueErfolge – Vorsprung durch Innovation.
Ehrenämter und Mitgliedschaften: ver.di; IG BCE, AWO und SJD Die Falken.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.