Abgeordnete
Henning Rehbaum
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Henning Rehbaum, CDU/CSU
Diplom-Betriebswirt (FH)
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 10. September 1973 in Hiltrup; römisch-katholisch; verheiratet; drei Kinder.
Abitur 1993; 1993 bis 1994 Grundwehrdienst; 1994 bis 1996 Berufsausbildung zum Industriekaufmann sowie zum Fremdsprachenkorrespondent Englisch (IHK) bei Claas KGaA mit anschl. Weiterbeschäftigung; 1996 bis 2000 Studium Betriebswirtschaft und Logistik FH Heilbronn, Diplom-Betriebswirt (FH) 2001;
2000 bis 2009 Geschäftsführer der Verkehrsbetriebe Bils in Albersloh, 2010 bis 2012 Prokurist bei der Westfälischen Verkehrsgesellschaft mbH in Münster.
Mitglied der CDU seit 1998, Vorsitzender der CDU-Ortsunion Albersloh seit 2009, seit 2013 stellvertretender Vorsitzender des CDU-Kreisverbands Warendorf-Beckum, seit 2019 stellvertretender Vorsitzender des Bezirksverbands CDU Münsterland. Mitglied im Rat der Stadt Sendenhorst 2004 bis 2009 und 2014 bis Oktober 2021. MdL Nordrhein-Westfalen Mai 2021 bis Oktober 2021, seit 2017 Sprecher für Wirtschaft, Energie und Landesplanung, Sprecher der Münsterl. CDU-Abgeordneten im Landtag Nordrhein-Westfalen, Mitglied des geschäftsführenden Fraktionsvorstands, Mitglied der Koalitionsverhandlungsgruppe „Verkehr und Bauen“. Abgeordneter des Landtags Nordrhein-Westfalen von 2012 bis 2021. Abgeordneter des Deutschen Bundestages seit 2021.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
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