Abgeordnete
Corinna Rüffer
© Corinna Rüffer/ Yaph Trier
Corinna Rüffer, Bündnis 90/Die Grünen
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 11. Oktober 1975 in Osnabrück; ledig; ein Kind.
Abitur; Studium Politikwissenschaft und Öffentliches Recht an der Universität Trier (ohne Abschluss).
Mehrjährige Erfahrung: Arbeit für behinderte Menschen, im Bereich des Bio-Einzelhandels sowie Mitarbeiterin eines Landtagsabgeordneten.
Seit 1999 Mitglied bei Bündnis 90/Die Grünen; 1999 bis 2006 und 2010 bis 2013 Sprecherin des Kreisverbandes Trier-Saarburg (ab 2012 Kreisverband Trier); 2002 bis 2006 Mitglied des Parteirats von Bündnis 90/Die Grünen Rheinland-Pfalz; 2005 bis 2009 Sprecherin der Landesarbeitsgemeinschaft Migration und Flucht sowie der Landesarbeitsgemeinschaft Soziales und Gesundheit; 2007 bis 2013 Mitglied im Trierer Stadtrat.
Mitglied im Multikulturellen Zentrum Trier e. V. und Trierer Arbeitskreis für Montessori-Pädagogik e. V.; seit Dezember 2014 ehrenamtliches Mitglied des Beirats BAG Integrationsfirmen; seit Oktober 2021 ehrenamtliches Mitglied des Beirats nestwärme e.V. Deutschland.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenRheinland-Pfalz
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenObfrau
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.