Abgeordnete

Bernd Rützel
© Bernd Rützel/Stella von Saldern
Bernd Rützel, SPD

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 2. Oktober 1968 in Gemünden am Main; römisch-katholisch; verheiratet, zwei Kinder.
Qualifizierter Hauptschulabschluss; Ausbildung zum Maschinenschlosser; Ausbildung zum Werkmeister; zweiter Bildungsweg mit Studium in Maschinenbau und Elektrotechnik an der Fachhochschule Karlsruhe.
Werkmeister im mittleren-technischen Beamtendienst; Freistellung als Jugend- und Auszubildendenvertreter und Betriebsrat; Aufstieg in den gehobenen technischen Beamtendienst; Technischer Oberamtsrat a. D. bei der Deutschen Bahn AG.
1992 Eintritt in die SPD; seit 2008 Mitglied des Stadtrates Gemünden am Main; seit 2010 Vorsitzender SPD-Unterbezirk Main-Spessart/Miltenberg; seit 2014 Mitglied des Kreistages Main-Spessart und Vorsitzender der SPD Unterfranken.
Seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVorsitzender
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.