Frank Schäffler
Diplom-Betriebswirt (FH) FDP
Geboren am 22. Dezember 1968 in Schwäbisch Gmünd; römisch-katholisch; verheiratet; zwei Kinder.
Ausbildung zum Industriekaufmann; Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Fachhochschule Bielefeld, Abschluss Diplom-Betriebswirt (FH).
1997 bis 2010 selbstständiger Berater für einen Finanzmakler; 2005 bis 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages; seit 2014 Geschäftsführer einer Berliner Denkfabrik.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Gewählt über Landesliste
Nordrhein-Westfalen
Wahlkreis 134: Minden-Lübbecke I
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Prometheus - Das Freiheitsinstitut gemeinnützige GmbH, Berlin,
- Geschäftsführer
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
- Prometheus - Das Freiheitsinstitut gemeinnützige GmbH, Berlin,
- Geschäftsführer, ehrenamtlich
Funktionen in Unternehmen
- Bitcoin Group SE, Herford,
- Mitglied des Verwaltungsrates (bis 16.02.2018)
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bonn, Frankfurt/Main,
- Mitglied des Verwaltungsrates
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv), Berlin,
- Mitglied des Beirates „Marktwächter Finanzen“
- Die Familienunternehmer e.V., Berlin,
- Mitglied des strategischen Beirates
- Eugen-Richter-Gesellschaft e.V., Niedernhausen,
- Vorsitzender (bis 17.08.2020)
- Friedrich-August-von-Hayek-Stiftung, Freiburg im Breisgau,
- Mitglied des Stiftungsrates
Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften
- Prometheus - Das Freiheitsinstitut gemeinnützige GmbH, Berlin
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz (Download) ) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" (Download) auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.