Abgeordnete
Johann Saathoff
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Johann Saathoff, SPD
Diplom-Verwaltungswirt (FH), Bürgermeister a.D.
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 9. Dezember 1967 in Emden; evangelisch-lutherisch; verheiratet; fünf Kinder.
Sommer 1987 Abitur am Johannes-Althusius-Gymnasium in Emden; August 1987 bis August 1990 Regierungsinspektoranwärter bei der Bezirksregierung Lüneburg, Sommer 1990 Laufbahnprüfung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst / Abschluss des Studiums als Diplom-Verwaltungswirt (FH); August 1990 Ernennung zum Regierungsinspektor z.A. bei der Bezirksregierung Weser-Ems Außenstelle Aurich als Gruppenleiter in der Beamtenbesoldung.
September 1993 bis September 2003 Fachhochschule Ostfriesland, zuletzt tätig als Regierungsoberamtsrat.
Februar 2003 Wahl zum ersten hauptamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Krummhörn; September 2011 Wiederwahl zum Bürgermeister der Gemeinde Krummhörn; August 2013 Wahl zum Vorsitzenden des SPD Unterbezirks Aurich; Seit November 2020 Mitglied des Kreistages das Landkreises Aurich
Mitgliedschaften bei ver.di, Arbeiterwohlfahrt und Sozialverband Deutschland.
Seit 2018 Vorsitzender der Landesgruppe Niedersachsen-Bremen in der SPD-Bundestagsfraktion; 2014 bis Januar 2022 Lotse der SPD-Küstengang; 2015 bis Ende 19. Wahlperiode Energiepolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion; 26.August 2020 bis 08.Dezember 2021 Koordinator für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft.
Seit dem 08.Dezember 2022 Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium des Inneren und für die Heimat.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenNiedersachsen
Funktion
Bereich "Funktion" ein-/ausklappenParlamentarischer Staatssekretär des Innern und für Heimat
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.