Etwas hat sich verändert
Die URL der Seite, die Sie versuchen, zu erreichen, hat sich verändert.
Sie werden umgeleitet in10Sek.
Abgeordnete

Sebastian Schäfer
© Sebastian Schäfer/Lena Lux
Dr. Sebastian Schäfer, Bündnis 90/Die Grünen
Wirtschaftswissenschaftler

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 11. Juli 1979 in Dettelbach; verheiratet; zwei Kinder.
1999 Abitur, Zivildienst am Blindeninstitut Würzburg. Studium der Staatswissenschaften und der Philosophie (Abschluss B. A.), Wirtschaftswissenschaften (M. A.), Dissertation 2013, Universität Erfurt, Studienaufenthalte u. a. an der University of California, Berkeley.
Ab 2008 wissenschaftlicher Mitarbeiter im Deutschen Bundestag, 2012 Elternzeit, im Anschluss verschiedene Tätigkeiten in der Landesverwaltung Baden-Württemberg, zuletzt seit 2018 Referatsleiter für Bundesrat und Bundesangelegenheiten im Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg. Mitglied des Deutschen Bundestages seit Oktober 2021.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
---|
Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenBaden-Württemberg
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenStellv. Vorsitzender
Obmann
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenBerufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Ministerium der Finanzen Baden-Württemberg, Stuttgart,
- Referatsleiter, Rückkehrrecht
Die Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.
Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.
Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.