Abgeordnete
Andreas Scheuer
© Andreas Scheuer/Bettina Fersch
Andreas Scheuer, CDU/CSU
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 26. September 1974 in Passau; römisch-katholisch.
1994 Abitur am Gymnasium Leopoldinum Passau; 1998 erstes Staatsexamen Lehramt Realschule, Magisterstudium der Politikwissenschaft, Wirtschaft und Soziologie an der Universität Passau mit Abschluss 2001.
Seit 1994 Mitglied der CSU und der Jungen Union; 1997 bis 2003 Kreisvorsitzender der Jungen Union Passau-Stadt; 1998 bis 1999 Mitarbeiter von Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber; 1999 bis 2001 Mitglied im JU-Deutschlandrat; 2001 bis 2003 Mitglied im JU-Landesvorstand; 2001 Wahl in den CSU-Bezirksvorstand Niederbayern; 2003 bis 2007 Bezirksvorsitzender der JU-Niederbayern; 2002 Wahl in den Passauer Stadtrat;
Seit 2002 Mitglied des Bundestages; 2009 bis 2013 Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Koordinator der Bundesregierung für Güterverkehr und Logistik; Dezember 2013 bis März 2018 Generalsekretär der Christlich-Sozialen Union;
Seit Februar 2016 CSU-Bezirksvorsitzender der Niederbayern;
März 2018 bis Oktober 2021 Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
|---|
Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.