Abgeordnete
Jana Schimke
© Jana Schimke / Karoline Wolf
Jana Schimke, CDU/CSU
Diplom-Politikwissenschaftlerin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 6. September 1979; ledig; zwei Kinder.
1999 bis 2005 Studium der Politikwissenschaften an der Technischen Universität Dresden und der Freien Universität Berlin; 2005 Abschluss als Diplom-Politikwissenschaftlerin.
2002 bis 2006 Deutscher Bundestag, Tätigkeit für verschiedene Abgeordnete der CDU/CSU-Bundestagsfraktion; 2006 bis 2008 Haus & Grund Deutschland, Abteilung Stadtentwicklung & Wohnungsmarkt; 2009 Deutsche Telekom AG, 3-monatige Hospitanz im Stab des Personalvorstands; 2008 bis 2013 Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Abteilung Arbeitsmarktpolitik.
2003 Eintritt in die CDU; stellvertretende Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) der CDU/CSU; stellvertretende Kreisvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) der CDU Dahme-Spreewald; stellvertretende Kreisvorsitzende der CDU Dahme-Spreewald; Mitglied des Kreistages Teltow-Fläming.
Seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages; stellvertretende Vorsitzende des Parlamentskreis Mittelstand PKM der CDU/CSU-Bundestagsfraktion; Vorsitzende der PKM-Kommission für ein modernes Arbeits- und Sozialrecht; seit 2021 Vorsitzende des Ausschusses für Tourismus.
Mitglied im Präsidium des DRK-Landesverbandes Brandenburg; Mitglied im Kuratorium der Heimatstiftung Museumsdorf Glashütte; Botschafterin des Naturparks Dahme-Heideseen; Schirmherrin des Vereins „Mit Sicherheit gegen Gewalt e.V.“ (Zossen).
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVorsitzende
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
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