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Abgeordnete

Anja Schulz
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Anja Schulz

© Anja Schulz/Felix Quittenbaum

Anja Schulz, FDP

Finanzberaterin

Wortbildmarke der FDP-Bundestagsfraktion
Abgeordnetenbüro

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Kontakt


Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
  • Finanzberaterin, selbstständig, Weste
  • Fachtrainerin, selbstständig, Weste


Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
  • Finanzberaterin, selbstständig, Weste
    • Swiss Life Select Deutschland GmbH, Hannover


Funktionen in Unternehmen
  • Leben leben Arbeit & Produktion gemeinnützige GmbH, Uelzen,
  • Mitglied des Aufsichtsrates, ehrenamtlich


Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bonn,
  • Stellv. Mitglied im Haushaltskontroll- und Prüfungsausschuss des Verwaltungsrates (ab 08.04.2022)
  • Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf, Bad Bevensen,
  • Mitglied des Rates der Gemeinde Weste


Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • Bundesverband Deutscher Vermögensberater e.V. (BDV), Frankfurt/Main,
  • Mitglied des Parlamentarischen Beirates (ab 27.04.2022)
  • Lebenshilfe für geistig u. körperlich Behinderte KV Uelzen e.V., Uelzen,
  • Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
  • Stiftung Leben leben, Uelzen,
  • Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich
  • Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv), Berlin,
  • Stellv. Mitglied des Beirates (ab 23.03.2022)

Die Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.

Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.

Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.