Abgeordnete
Rita Schwarzelühr-Sutter
© photothek.de
Rita Schwarzelühr-Sutter, SPD
Diplom-Betriebswirtin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 13. Oktober 1962 in Waldshut; römisch-katholisch; verheiratet; zwei Kinder.
1982 Abitur am Hochrhein-Gymnasium in Waldshut; 1983 bis 1989 Studium der Wirtschaftswissenschaften in Freiburg im Breisgau und Zürich (Schweiz), Abschluss mit dem Lizenziat der Wirtschaftswissenschaften (Richtung Betriebswirtschaft)/ Diplom Betriebswirtin (Universität Zürich).
1992 bis 1996 tätig als Marketing-Assistentin; 1997 bis 2005 Beratung und Kommunikation für Karin Rehbock-Zureich, MdB; März 2010 bis November 2010 Unternehmensberaterin.
Mitglied des Bundestages von 2005 bis 2009 und erneut seit Oktober 2010.
In der 18. und 19. Legislaturperiode Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, und nukleare Sicherheit.
Seit 1994 Mitglied der SPD; seit 2001 Vorsitzende des SPD-Kreisverbands Waldshut;
1999 bis 2013 Gemeinderätin in Lauchringen; 2009 bis 2014 Mitglied des Regionalverbandes Hochrhein-Bodensee; seit 2004 Mitglied des Kreistages Landkreis Waldshut; seit 2007 Mitglied im Landesvorstand der SPD Baden-Württemberg und seit
2020 Stv. Landesvorsitzende.
Mitglied bei ver.di, AWO, Gegen Vergessen Für Demokratie e.V., EUROSOLAREuropäische Vereinigung für Erneuerbare Energien e.V., KLAR- Kein Leben mit atomaren Risiken, Hospizdienst e. V.,
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
|---|
Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenBaden-Württemberg
Funktion
Bereich "Funktion" ein-/ausklappenParlamentarische Staatssekretärin des Innern und für Heimat
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.