Abgeordnete
Thomas Seitz
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Thomas Seitz, AfD
Volljurist
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 8. Oktober 1967 in Ettenheim; verheiratet; zwei Kinder.
1987 Abitur Scheffel-Gymnasium Lahr. 1987 bis 1988 Grundwehrdienst; 1989 bis 1994 Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (1990 bis 1991 Auslandssemester: Université de Lausanne); 1994, 1. Staatsexamen; 1996 2. Staatsexamen.
September 1996 Eintritt in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg. Verwendungen beim Landgericht Rottweil, Staatsanwaltschaft Rottweil, Amtsgericht Spaichingen, Landgericht Offenburg sowie beim Amtsgericht Villingen-Schwenningen. Seit 2008 bei der Staatsanwaltschaft Freiburg.
März bis Dezember 2011 Mitglied der Bürgerrechtspartei „Die Freiheit“; seit Mai 2013 Mitglied der AfD; 2015 bis 2017 Mitglied des Bundesschiedsgericht; 2016 Landtagskandidat der AfD im Wahlkreis Lahr; 2017 bis 2019 Mitglied im Konvent.
MdB seit Oktober 2017. in der 19. Wahlperiode stellvertretendes Mitglied 1.UA; stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz; Obmann der AfD-Fraktion im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung;
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenBaden-Württemberg
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.