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Abgeordnete

Rainer Semet
© Rainer Semet
Rainer Semet, FDP
Wirtschaftsingenieur

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 4. September 1957 in Stuttgart; verheiratet; zwei Kinder.
1982 Diplom Ingenier (FH) Holztechnik Fachhochschule Rosenheim; 1986 Diplom Wirtschaftsingenieur Technische Fachhochschule Berlin;
Grundwehrdienst;
bis 2009 verschiedene Tätigkeiten im Bereich Bauwesen und Projektleitung im In- und Ausland; 2009 bis Juni 2021 Berufsschullehrer an der Alfons-Kern-Schule Pforzheim;
seit 2019 Vorsitzender des FDP OV Pforzheim;
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenBaden-Württemberg
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenObmann
Ordentliches Mitglied
- Schriftführer/in
- Auswärtiger Ausschuss
- Unterausschuss Vereinten Nationen, internationale Organisationen und zivile Krisenprävention
- Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenBerufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Alfons-Kern-Schule, Pforzheim,
- Berufsschullehrer
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Kinderzentrum Maulbronn e.V., Maulbronn,
- Mitglied des Kuratoriums
Die Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.
Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.
Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.