Abgeordnete
Martin Sichert
© Martin Sichert
Martin Sichert, AfD
Diplom-Kaufmann
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 10. Juni 1980 in Nürnberg; verheiratet; zwei Kinder.
1986 bis 1990 Grundschule Schwarzenbruck; 1990 bis 1999 Willibald-Gluck-Gymnasium Neumarkt, Abschluss Abitur; 1999 bis 2006 FAU Erlangen-Nürnberg, Studium Betriebswirtschaft, Abschluss Diplom-Kaufmann.
2006 bis 2008 Norma Lebensmittelfilialbetrieb GmbH, Bereichsleiter; 2008 IQ Intelligentes Ingenieur Management GmbH, Junior Consultant; 2009 bis 2017 AKDB, Produktplaner und Kundenbetreuer. Seit 2017 Bundestagsabgeordneter (in der 19.Legislaturperiode Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie sowie Mitglied in den Parlamentariergruppen USA, Schweiz, Arabische Staaten, eSports & Gaming);
2001 bis 2004 FDP; 2008 SPD; 2009 bis 2012 FDP; seit März 2013 AfD (Mitgliedsnummer 52); stellvertretender Landesvorsitzender im Gründungsvorstand AfD Bayern; 2013 sowie 2017 bis 2019 Vorsitzender AfD Bayern 2014 bis 2017 sowie 2021 Vorsitzender AfD Nürnberg;
Mitglied bei Mensa in Deutschland e.V. und SC Oberölsbach Powerfit.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
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