Abgeordnete

Thomas Silberhorn
© Ralf Rödel
Thomas Silberhorn, CDU/CSU
Rechtsanwalt

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 12. November 1968 in Kemmern/Lkrs. Bamberg; katholisch; verheiratet; zwei Söhne.
1987 bis 1992 Jura-Studium in Erlangen, München und Bayreuth; 1992 Erstes Juristisches Staatsexamen; 1992 bis 1994 Rechtsreferendar in Bamberg, Bayreuth, Paris und Brüssel; 1993 bis 1994 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Europarecht der Universität Bamberg; 1994 Zweites Juristisches Staatsexamen; 1994 bis 2000 Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Völker- und Europarecht der Universität Bayreuth.
seit 2002 Mitglied des Kreistages Bamberg; seit 2002 Mitglied des Deutschen Bundestages; seit 2005 Stellvertretender Bezirksvorsitzender der CSU Oberfranken; 2009 bis 2013 Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages;
2014 Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Innen, Recht und Verbraucherschutz; 2014 bis 2018 Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung; 2018 bis 2021 Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenStellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.