Abgeordnete
Tino Sorge
© Tino Sorge/ Steven Vangermain
Tino Sorge, CDU/CSU
Rechtsanwalt
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 4. März 1975 in Ilmenau; verheiratet.
1993 Abitur; Bundeswehr; Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Jena, Halle und Lyon, Erstes und Zweites Juristisches Staatsexamen, Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung.
Anschließend tätig als Wirtschaftsanwalt und Unternehmensjurist sowie in leitenden Funktionen in Legislative und Exekutive (u. a. Wirtschafts- und Wissenschaftsministerium Sachsen-Anhalt).
1993 bis 2012 Mitglied der Jungen Union; seit 1995 Mitglied der CDU; 2008 bis 2012 Vorsitzender des Bundesschiedsgerichts der Jungen Union (JU) Deutschlands; 2001 bis 2003 Landesvorsitzender des Rings Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) Sachsen-Anhalt; 2012 bis 2015 Vorsitzender des Landesarbeitskreises Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) Sachsen-Anhalt; seit 2004 Mitglied des CDU-Kreisvorstands Magdeburg; seit 2010 stellvertretender Vorsitzender des CDU-Kreisverbands Magdeburg; Mitglied der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU; Mitglied im Parlamentskreis Mittelstand.
Seit 2013 Mitglied des Bundestages.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenSachsen-Anhalt
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.