Abgeordnete

Beatrix von Storch
© Beatrix von Storch
Beatrix von Storch, AfD
Rechtsanwältin

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 27. Mai 1971 in Lübeck; evangelisch; verheiratet.
1990 Abitur; 1990 bis 1992 Lehre zur Bankkauffrau; 1992 Studium der Rechtswissenschaften, 1. Juristisches Staatsexamen und 2. Juristisches Staatsexamen. Ab 2001 Rechtsanwältin, Tätigkeitsschwerpunkt Insolvenzrecht.
2014 bis 2017 Mitglied des EU-Parlaments, seit 2017 Mitglied des Bundestages.
Mitglied in der Hayek - Gesellschaft; Gründerin und Sprecherin der Zivilen Koalition e. V. 2011 Mitglied der FDP; seit 2013 Mitglied der AfD; stellvertretende Bundessprecherin der AfD. Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD Fraktion. Mitglied im Ausschuss für Digitales und stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
---|
Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.