Abgeordnete
Jessica Tatti
© Jessica Tatti/ Gerlinde Trinkhaus
Jessica Tatti, Die Linke
Sozialarbeiterin (B.A.)
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 22. April 1981 in Marbach am Neckar; evangelisch; ledig.
Studium der Sozialen Arbeit in Ludwigsburg; Tätigkeit als Sozialarbeiterin, zuletzt Flüchtlingssozialdienst der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Esslingen e. V..
Seit 2011 Mitglied des Kreisvorstands Die Linke Reutlingen; seit 2013 Mitglied des Landesvorstands Die Linke Baden-Württemberg; seit 2014 Stadträtin für die Linke Liste Reutlingen, Mitglied des Sozial-, Kultur- und Verwaltungsausschusses sowie des Schulbeirates, Aufsichtsrätin der GWG Wohnungsgesellschaft Reutlingen mbH, Stadthalle Reutlingen GmbH und RSV Reutlinger Stadtverkehrsgesellschaft mbH, Mitglied des Stiftungsrates Volksbildung.
2016 Landtagskandidatin für Die Linke im Wahlkreis Reutlingen; 2017 Bundestagskandidatin für Die Linke im Wahlkreis Reutlingen.
Mitgliedschaften: Die Linke, Gewerkschaft Ver.di, Deutscher Mieterbund, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, Kulturzentrum franz.K e. V., ehrenamtliches Vorstandsmitglied der Arbeiterbildung e. V..
Beratendes Mitglied der Arbeitsgruppe Disruptive Innovationen und Künstliche Intelligenz der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenBaden-Württemberg
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.