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Abgeordnete

Jens Teutrine
© Jens Teutrine/Jörg Diekmann
Jens Teutrine, FDP
Student

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 22. Oktober 1993 in Gütersloh; römisch-katholisch; ledig.
Abitur am Wirtschaftsgymnasium Reinhard-Mohn-Berufskolleg; Studium der Philosophie und Sozialwissenschaften an der Universität Bielefeld und daneben Nachtwache in der Demenzbetreuung und als Mitarbeiter im Baumarkt. Zuletzt Seminarleiter für politische Bildung und Hilfskraft für einen Bundestagsabgeordneten.
2009 Eintritt in die Jungen Liberalen. 2015 bis 2017 Bezirksvorsitzender der Jungen Liberalen in Ostwestfalen-Lippe. 2017 stellvertretender Landesvorsitzender; 2018 Landesvorsitzender der Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen; 2020 Bundesvorsitzender der Jungen Liberalen. Seit 2021 Mitglied im FDP-Bundesvorstand sowie im FDP-Landesvorstand NRW.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.