Abgeordnete
Michael Theurer
© DBT/ Inga Haar
Michael Theurer, FDP
Diplom-Volkswirt
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 12. Januar 1967 in Tübingen; evangelisch; verheiratet; zwei Kinder.
Abitur am Martin-Gerbert-Gymnasium Horb a. Neckar; 1986 bis 1987 Grundwehrdienst Luftlandebrigade 25 in Calw;
Studium der Volkswirtschaftslehre an der Universität Tübingen, 1995 Abschluss Diplom-Volkswirt;
1995 bis 2009 Oberbürgermeister der Stadt Horb a. N.;
1983 Eintritt in die FDP/ Junge Liberale; 1991 bis 1994 Landesvorsitzender der Jungen Liberalen; 1989 bis 1994 Vorsitzender der FDP/ Freie Wähler Stadtratsfraktion Horb a. N.; seit 1999 bis 2021 Mitglied und bis 2004 Vorsitzender FDP-Kreistagsfraktion Freudenstadt; 1991 bis 2011 Mitglied im Landesvorstand; 1999 bis 2011 stellvertretender Landesvorsitzender; seit 2013 Landesvorsitzender der FDP Baden-Württemberg; 2001 bis 2009 Mitglied des Landtags Baden-Württemberg; 2006 bis 2009 stellvertretender Vorsitzender der FDP/ DVP-Landtagsfraktion; 2003 bis 2011 Mitglied im FDP-Bundesvorstand; seit 2013 Beisitzer im Präsidium der FDP-Bundespartei; 2009 bis 2017 Mitglied des Europäischen Parlaments; 2011 bis 2014 Vorsitzender des Haushalts-Kontrollausschusses. 2004 bis 2009 Mitglied der Verbandsversammlung Regionalverband Nordschwarzwald; Mitglied im Verwaltungsrat der Reinhold-Maier-Stiftung; Mitglied im Kuratorium der Theodor-Heuss-Stiftung; Mitglied im Verwaltungsrat Wolfgang-Döring-Stiftung, Lehrbeauftragter Duale Hochschule Baden-Württemberg Lörrach;
Mitglied des 19. und 20. Deutschen Bundestages und stellvertretender Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion seit 2017.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
|---|
Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenBaden-Württemberg
Funktion
Bereich "Funktion" ein-/ausklappenParlamentarischer Staatssekretär für Digitales und Verkehr
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.