Abgeordnete
Astrid Timmermann-Fechter
© Astrid Timmermann-Fechter/Mike Henning
Astrid Timmermann-Fechter, CDU/CSU
Referentin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 22. Juni 1963 in Marl; evangelisch; verheiratet.
Abitur; Studium der Rechtswissenschaften; Selbstständige Unternehmerin/ Veranstaltungs- und Marketingbüro; Kreisgeschäftsführerin der CDU Mülheim an der Ruhr; Referentin für Politik und Strategie.
Seit 1998 Mitglied der CDU; 2000 bis 2014 Ortsverbandsvorsitzende; 2005 bis 2013 stellvertretende CDU-Kreisschatzmeisterin; 2005 bis 2014 Kreisvorsitzende des EAK; 2007 bis 2013 Mitglied Landesvorstand des EAK NRW; 2014 Ratsmitglied; 2004 bis 2019 stellvertretende Fraktionsvorsitzende; 2007 bis 2009 Vorsitzende des Bau-, Verkehrs-, Stadtplanungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss; 2007 bis 2009 Fraktionsgeschäftsführerin; 2009 bis 2012 Vorsitzende des Bau- und Verkehrsausschuss; 2009 bis 2014 stellvertretende Bürgermeisterin; seit 2014 Beisitzerin der Frauen Union Ruhr; seit Oktober 2015 Kreisvorsitzende der CDU Mülheim an der Ruhr; seit September 2018 stellvertretende Vorsitzende der CDU Ruhr;
Mitglied des Deutschen Bundestages 2013 bis 2017 und seit Oktober 2021.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.