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Abgeordnete

Astrid Timmermann-Fechter
© Astrid Timmermann-Fechter/Mike Henning
Astrid Timmermann-Fechter, CDU/CSU
Referentin

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 22. Juni 1963 in Marl; evangelisch; verheiratet.
Abitur; Studium der Rechtswissenschaften; Selbstständige Unternehmerin/ Veranstaltungs- und Marketingbüro; Kreisgeschäftsführerin der CDU Mülheim an der Ruhr; Referentin für Politik und Strategie.
Seit 1998 Mitglied der CDU; 2000 bis 2014 Ortsverbandsvorsitzende; 2005 bis 2013 stellvertretende CDU-Kreisschatzmeisterin; 2005 bis 2014 Kreisvorsitzende des EAK; 2007 bis 2013 Mitglied Landesvorstand des EAK NRW; 2014 Ratsmitglied; 2004 bis 2019 stellvertretende Fraktionsvorsitzende; 2007 bis 2009 Vorsitzende des Bau-, Verkehrs-, Stadtplanungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss; 2007 bis 2009 Fraktionsgeschäftsführerin; 2009 bis 2012 Vorsitzende des Bau- und Verkehrsausschuss; 2009 bis 2014 stellvertretende Bürgermeisterin; seit 2014 Beisitzerin der Frauen Union Ruhr; seit Oktober 2015 Kreisvorsitzende der CDU Mülheim an der Ruhr; seit September 2018 stellvertretende Vorsitzende der CDU Ruhr;
Mitglied des Deutschen Bundestages 2013 bis 2017 und seit Oktober 2021.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenStellv. Vorsitzende
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenDie Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.
Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.
Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.