Abgeordnete
Florian Toncar
© FDP Baden-Württemberg/Stephanie Trenz
Dr. Florian Toncar, FDP
Rechtsanwalt
Abgeordnetenbüro
Deutscher Bundestag
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Wahlkreisbüro
Wahlkreisbüro Böblingen
Stadtgrabenstr. 5
71032 Böblingen
Deutschland
Tel. 07031-6780694
Fax 07031-6852429
E-Mail florian.toncar.wk@bundestag.de
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 18. Oktober 1979 in Hamburg; evangelisch; verheiratet; drei Kinder.
1999 Abitur am Goldberg-Gymnasium Sindelfingen; 1999 Grundwehrdienst beim Fernmelderegiment 220 in Donauwörth; 2000 bis 2005 Studium der Rechtswissenschaften in Regensburg, Cambridge und Heidelberg; 2005
erstes Juristisches Staatsexamen; 2007 zweites juristisches Staatsexamen; 2012 Promotion zum Dr. jur. an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen; 2009 bis Dezember 2021 Rechtsanwalt.
Mitglied im Bundesvorstand der Freien Demokraten.
Vorsitzender des Landesfachausschusses (LFA) Innen und Recht der FDP Baden-Württemberg. 2005 bis 2013 und wieder seit 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages; 2009 bis 2013 Vorsitzender des Finanzmarktgremiums;
2011 bis 2013 stellvertretender Fraktionsvorsitzender und 2017 bis 2021 Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion.
Seit 8. Dezember 2021 Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenBaden-Württemberg
Funktion
Bereich "Funktion" ein-/ausklappenParlamentarischer Staatssekretär für Finanzen
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.