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Abgeordnete

Markus Uhl
© Markus Uhl/Carsten Simon
Markus Uhl, CDU/CSU
Diplom-Kaufmann

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 31. Oktober 1979 in Köln; römisch-katholisch; verheiratet.
Grundschule Luitpold, Homburg-Erbach; Abitur am Saarpfalz-Gymnasium, Homburg;
Studium der Betriebswirtschaftslehre und der Angewandten Informatik mit Schwerpunkt „Information and Business Management“ an der Universität des Saarlandes, Abschluss als Diplom-Kaufmann; Wehrdienst in Germersheim und Trier;
2009 bis 2012 Projektleiter eGovernment und elektronisches Dokumentenmanagement beim IT-Innovationszentrum;
2012 bis 2017 Staatskanzlei des Saarlandes, zuletzt als Referatsleiter in der Abteilung A (Personal, Organisatrion und Haushalt) und stellvertretender Chief Information Officer (CIO) der Saarländischen Landesregierung;
seit 2017 Generalsekretär der CDU Saar; seit 2019 Ortsvertrauensmann von Homburg-Erbach-West;
Vorstandsmitglied der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenDie Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.
Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.
Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.