Thomas Viesehon
Bankkaufmann CDU/CSU
Geboren am 6. August 1973 in Volkmarsen; evangelisch-lutherisch; verheiratet.
1992 Abitur an der Christian-Rauch-Schule Bad Arolsen; 1992 bis 1995 Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Raiffeisenbank Volkmarsen eG; 1995 bis 1996 Grundwehrdienst; 1996 bis 2000 Servicemitarbeiter bei der Raiffeisenbank Volkmarsen eG; 2000 bis 2013 Kundenberater bei der Raiffeisenbank Volkmarsen eG.
2013 bis 2017 Mitglied des Deutschen Bundestags. Seit 2018 Kundenberater bei der Raiffeisenbank Volkmarsen eG.
1989 Beitritt zur Jungen Union Volkmarsen; 1993 bis 2000 Vorsitzender JU-Stadtverband Volkmarsen; 1996 stellvertretender Kreisvorsitzender der JU Waldeck-Frankenberg.
1994 Beitritt zur CDU Volkmarsen; Vorstandsmitglied seit 1993 (zunächst Kraft Amtes als JU-Vorsitzender und CDU-Fraktionsvorsitzender, 2009 bis 2013 als stellv. Vorsitzender, seit 2013 Vorsitzender), seit 2010 stellv. CDU-Kreisvorsitzender und seit 2015 stellv. CDU-Bezirksvorsitzender.
1997 bis 2011 Fraktionsvorsitzender der CDU Volkmarsen; seit 2011 Erster Stadtrat der Stadt Volkmarsen (stellvertretender Bürgermeister).
Kuratoriumsmitglied des Zweckverbandes Evangelischer Kindertagesstätten Nordwaldeck; Verwaltungsratmitglied der Philippstiftung e. V. Immenhausen.
Thomas Viesehon hat am 8. Mai 2021 für den ausgeschiedenen Abgeordneten Dr. Peter Tauber, CDU/CSU(Interner Link) die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag erworben.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Gewählt über Landesliste
Hessen
Wahlkreis 167: Waldeck
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
- Raiffeisenbank Volkmarsen, Volkmarsen,
- Bankkaufmann, monatlich, Stufe 2; Sonderzahlung, 2021, Stufe 2; Sonderzahlung, 2021, Stufe 1
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Stadt Volkmarsen, Volkmarsen,
- Mitglied des Gemeinderates, ehrenamtlich
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Philippstiftung e.V., Immenhausen,
- Mitglied des Verwaltungsrates, ehrenamtlich
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz (Download) ) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" (Download) auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.