Abgeordnete
Kerstin Vieregge
© DBT/ Stella von Saldern
Kerstin Vieregge, CDU/CSU
Betriebswirtin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 6. September 1976 in Rinteln; evangelisch-reformiert; ledig.
1996 Abitur in Lemgo; 1998 Ausbildung zur Industriekauffrau; 2002 Weiterbildung zur Staatlich geprüften Betriebswirtin; bis 2010 Mitarbeiterin beim Landtagsabgeordneten in NRW. Anschließend als Assistentin der Geschäftsführung bei der Lippischen Landes-Brandversicherung tätig, zuletzt für das regionale Marketing. 2012 Weiterbildung zur Versicherungsfachfrau und Marketingassistentin. 1998 Eintritt in die Junge Union, 1999 Eintritt in die CDU, 2000 bis 2011 Gemeindeverbandsvorsitzende der CDU Extertal, 2006 Eintritt in die CDA, 2011 bis 2013 stellvertretende Kreisvorsitzende der CDU Lippe, 2013 bis 2018 Kreisvorsitzende der CDU Lippe. Seit 2004 Kreistagsmitglied in Lippe, 2011 bis 2018 stellvertretende Landrätin, 2010 bis 2014 Vorsitzende des Verkehrsausschusses, 2014 bis 2020 Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus und Entwicklungsfragen des ländlichen Raums.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
|---|
Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenObfrau
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenDelegationsmitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.