Abgeordnete
Dirk Vöpel
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Dirk Vöpel, SPD
Selbständiger Kaufmann
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 29. Mai 1971 in Oberhausen; geschieden; ein Kind.
1975 bis 1977 Städtischer Kindergarten am Rechenacker, Oberhausen-Alstaden; 1977 bis 1981 Landwehr-Grundschule am Rechenacker, Oberhausen-Alstaden; 1981 bis 1991 Elsa-Brändström-Gymnasium, Oberhausen; 1991 Abitur; 1991 bis 1993 Zivildienst beim Arbeitskreis Behinderter und Nichtbehinderter (Katholisches Stadthaus Mülheim an der Ruhr); 1993 Beginn eines Studiums der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum.
Seit 1998 Gründer und Geschäftsführer der SAV (Service Agentur Vöpel) Firma für Dienstleistungen mit Ausrichtung auf den Bereich Neue Medien. Bereits nach kurzer Zeit liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit im Bereich IT-Handel und IT-Service.
1988 Eintritt in die SPD; 1988 Leiter der Juso-AG im Ortsverein Oberhausen-West; 1992 bis 1994 Vorsitzender der Oberhausener Jungsozialisten; 1995 bis 2005 Stellvertretender Vorsitzender des Ortsvereins Oberhausen-West; 2005 bis 2017 Vorsitzender des Ortsvereins Oberhausen-West; 1989 bis 1994 Bürgermitglied im Umweltausschuss der Stadt Oberhausen; 1994 bis 1999 Mitglied der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen; 1999 bis 2014 Mitglied des Rates der Stadt Oberhausen; 2000 Gründungsmitglied des Arbeitskreises „Neue Medien“ der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik NRW; von 2011 bis 2014 Bezirksbürgermeister von Alt-Oberhausen; seit 2015 Vorsitzender SPD-Unterbezirk Oberhausen.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
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