Abgeordnete
Niklas Wagener
© Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen/ Stefan Kaminski
Niklas Wagener, Bündnis 90/Die Grünen
Student der Forstwirtschaft
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 16. April 1998 in Aschaffenburg; evangelisch; ledig.
2016 Abitur am Kronberg-Gymnasium Aschaffenburg. Seit 2016 Studium der Forstwirtschaft an der HAWK, Fakultät für Ressourcenmanagement, in Göttingen und 2020 bis 2021 Studentischer Mitarbeiter an der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt in Göttingen.
Seit 2012 engagiert in der Grünen Jugend: Gründung der Grünen Jugend Aschaffenburg im Jahr 2013. 2017 bis 2019 Beisitzer im Bundesvorstand der Grünen Jugend.
Seit 2014 Mitglied bei Bündnis 90/Die Grünen. 2015 bis 2019 im Kreisvorstand von Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband Aschaffenburg-Stadt. 2017 erstmals Kandidatur für den Deutschen Bundestag als Direktkandidat für Bündnis 90/Die Grünen im Wahlkreis Aschaffenburg. Seit 2020 Mitglied des Aschaffenburger Stadtrats. Mai 2020 bis zur Bundestagswahl im September 2021 außerdem Fraktionsgeschäftsführer der Grünen Stadtratsfraktion Aschaffenburg.
Mitgliedschaften: Gründungsmitglied des Deutschen Fachverbands für Agroforstwirtschaft. Mitglied im Weltladenverein Aschaffenburg. Mitglied in der Europa-Union Kreisverband Aschaffenburg und bei den Jungen Europäischen Föderalisten Kreisverband Aschaffenburg. Fördermitglied bei Amnesty International und bei Malteser.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
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