Abgeordnete
Hannes Walter
© Maximilian König
Hannes Walter, SPD
Betriebswirt
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 2. März 1984 in Finsterwalde; konfessionslos; ledig.
Aufgewachsen und wohnhaft in Massen-Niederlausitz.
2000 bis 2004 Berufsausbildung zum KfZ-Mechaniker; 2004 bis 2005 Zweiter Bildungsweg: Fachhochschulreife; 2005 bis 2009 Bachelor Studium „Business Administration“ an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin; 2009 bis 2012 als Recruiter und Personalberater in verschiedenen Unternehmen tätig; 2012 bis 2014 Master-Studium „Betriebswirtschaftslehre“ an der Universität Freiberg; seit 2014 Betriebswirt im handwerklichen Familienbetrieb. Tätigkeit im Familienunternehmen Automobile Walter & Sohn in Massen. Zuständig unter anderem in kaufmännischer Geschäftsführung über die Rechnungsstellung, Buchhaltung und Kundenbetreuung.
Seit 2003 Mitglied der SPD und Vorsitzender der SPD-Kleine Elster; 2003 bis 2005 und wieder seit 2014 Gemeindevertreter in Massen-Niederlausitz; seit 2014 Vorsitzender der SPD-Fraktion und Vorsitzender des Finanzausschusses in Massen-Niederlausitz; seit 2014 Beisitzer im SPD-UB-Vorstand Elbe-Elster.
Vereine und Verbände: seit 2005 Mitglied der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK); Mitglied des TSV Germania Massen e.V.; Mitglied des Vereins zur Förderung des Landlebens Massen Niederlausitz e.V..
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenStellv. Vorsitzender
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.