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Abgeordnete

Alice Weidel
© Dr. Alice Weidel/Hagen Schnauss
Dr. Alice Weidel, AfD
Diplom-Kauffrau, Diplom-Volkswirtin

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 6. Februar 1979 in Gütersloh; 2 Kinder; Lebenspartnerschaft.
Abitur; Studium der Volkswirtschaftslehre (Diplom Volkswirtin); Studium der Betriebswirtschaftslehre (Diplom Kauffrau); Promotion Volkswirtschaftslehre (Dr.rer.pol.).
Als Analystin und Vice President in der Kapitalanlageberatung und im Vorstandsbüro von führenden Finanzunternehmen beschäftigt; Leitung Beteiligungsmanagement und Erschließung neuer Märkte für eine international tätige Unternehmensgruppe der Nahrungsmittelindustrie; mehrjährige Auslandserfahrung in Asien mit Fokus auf China sowie in Europa und USA; Mitgründung, Beratung und Aufbau von Start-up-Unternehmen.
Fraktionsvorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion; Bundesvorstandsmitglied, Leitung Bundesfachausschuss Euro und Währung; Mitglied und zwischenzeitlich Vorsitz der Bundesprogrammkommission.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenBaden-Württemberg
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenKeine veröffentlichungspflichtigen Angaben.
Die Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.
Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.
Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.