Abgeordnete
Uwe Witt
© Uwe Witt/ Marina Juli
Uwe Witt, fraktionslos
Diplom-Personalbetriebswirt
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 1. Oktober 1959 in Witten; römisch-katholisch; geschieden.
Ausbildung zum Betriebsschlosser; Berufsbegleitendes Studium zum Staatlich geprüften Techniker Fachrichtung Maschinentechnik; REFA SB für Arbeitsstudium; Aufbaustudium zum Personalbetriebswirt mit Diplom (IDB); Weiterbildungskurse für verhaltensorientierte Prozessoptimierung an der Universität Dortmund; Weiterbildung Personal- und Sozialwesen an der Ruhr-Universität Bochum; als Mitglied der Geschäftsleitung und Manager zuständig für den Bereich Personal und Verwaltung in Unternehmen mit einer Betriebsgröße zwischen 350 und 3500 Mitarbeitern tätig; selbstständiger Unternehmer von drei Firmen mit bis zu 28 Vollzeitmitarbeitern.
2013 Eintritt in die AfD - zunächst Schiedsrichter am Landesschiedsgericht in Schleswig-Holstein. Nach dem Umzug nach NRW neben Kreisvorstandstätigkeiten, auch arbeits- und sozialpolitischer Sprecher des Landesverbandes NRW, Leiter des Landesfachausschusses 5 - Arbeit und Soziales NRW, Leiter des Bundesfachausschusses 11 - Soziale Sicherungssysteme und Rente, Arbeits- und Sozialpolitik,
Mitglied der Bundesprogrammkommission für die AfD. 2018 bis zum Austritt aus der „Alternativen Mitte“ 2019 deren Bundesvorsitzender. Seit Februar 2015 mittlerweile in der dritten Amtszeit Bundesvorsitzender der Alternativen Vereinigung der Arbeitnehmer e.V. und steht für eine konservativ-freiheitliche und patriotisch-bürgerliche Politik.
Seit Januar 2022 Mitglied der Deutschen Zentrumspartei.
Die AfD-Bundestagsfraktion hat am 5. Januar 2022 mitgeteilt, dass der Abgeordnete Uwe Witt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 aus der AfD-Bundestagsfraktion ausgeschieden ist.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenBeratendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.