Abgeordnete
Mechthilde Wittmann
© Mechthilde Wittmann/ Ralf Lienert
Mechthilde Wittmann, CDU/CSU
Juristin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 12. Dezember 1967 in München; römisch-katholisch; ledig; zwei Kinder.
Gymnasium der Englischen-Fräulein München-Nymphenburg, Abitur Banklehre Deutsche Bank, Bankkauffrau Studium Maschinenbau, Betriebswirtschaftslehre und Jura, TU/LMU München 2. Juristisches Staatsexamen Rechtsanwältin, seit 2011 selbständig 1994 - 2013 Mitglied des Münchner Stadtrats, div. Funktionen, zuletzt stv.Fraktionsvorsitzende 2013 - 2018 Mitglied des Bayerischen Landtags, div. Funktionen, Vorsitz Untersuchungsausschuss, Integrationsbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung Mitglied im CSU Bezirksverband Schwaben, CSU Kreisverband Kempten, Mittelstandsunion, Frauen-Union, Union der Vertriebenen Trägerin der Medaille „München leuchet“ in Gold Trägerin der Medaille für besondere Verdienste um die Kommunale Selbstverwaltung
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.