Abgeordnete
Herbert Wollmann
© DBT/ Stella von Saldern
Dr. Herbert Wollmann, SPD
Arzt
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 14. Januar 1951 in Berlin-Karlshorst; evangelisch; verheiratet; fünf Kinder.
Grundschule, Oberschule, Abitur.
Studium der Humanmedizin von 1970 bis 1976; 1986: Promotion zum Dr. med.; Facharztanerkennungen für Innere Medizin, Kardiologie, Radiologie und Strahlenheilkunde, Zusatzbezeichnungen Sportmedizin, Rettungsmedizin.
Tätigkeiten als Oberarzt/Leitender Oberarzt in Krankenhäusern bis 1996; dann kassenärztliche Niederlassung, Ärztlicher Leiter eines MVZ, derzeit noch Teilzeit ambulant im MVZ für Allgemeinmedizin in Stendal tätig
1994 bis 1999 Stadtrat im Stadtrat der Hansestadt Stendal und erneut seit 2014; derzeit Fraktionsvorsitzender der Fraktion SPD/FDP/Ortsteile; seit 1996 Mitglied in der SPD
Vorstandsmitglied der Hans- und Eugenia Jütting -Stiftung Stendal; Mitglied im Förderverein der Hochschule Magdeburg- Stendal; Mitglied in mehreren Sportvereinen: TTC Lok Stendal (Tischtennis), SG- Einheit Stendal (Tennis), 1. Boxclub Altmark Stendal, Berliner-Ruder-Club e.V.
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
|---|
Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenSachsen-Anhalt
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.