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Haushalt

Riester für Grenzgänger

Detail aus der Fahne der EU

(DBT/ Studio Kohlmeier)

Die Bundesregierung will das deutsche Steuerrecht durch zahlreiche Änderungen an europarechtliche Vorgaben anpassen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/506) berät der Bundestag in erster Lesung am Donnerstag, 28. Januar 2010, in einer 45-minütigen Debatte ab 13.05 Uhr. Unter anderem sieht der Entwurf Anpassungen vor in den Bereichen der Riester-Rente, des Wohn-Riesters, der Abziehbarkeit von Spenden und der Umsatzsteuerbefreiung für bestimmte Postdienstleistungen. Daneben sollen Mitarbeiter-Kapitalbeteiligungen steuerlich gefördert werden.

Im Jahr 2009 seien, heißt es in der Begründung zu dem Entwurf, mehrere bedeutende Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes ergangen, die Konsequenzen für das nationale deutsche Steuerrecht hätten. „Das vorliegende Gesetz enthält die zur Anpassung an die europarechtlichen Vorgaben dringend erforderlichen steuerrechtlichen Änderungen, die entsprechend kurzfristig in Kraft treten müssen.“

Riester-Förderung für Grenzgänger

So sollen nach dem Willen der Bundesregierung Grenzarbeitnehmer - auch wenn sie im Ausland leben - eine unmittelbare Zulageberechtigung für die Inanspruchnahme der Riester-Förderung erhalten, sofern sie in einem inländischen gesetzlichen Alterssicherungssystem pflichtversichert sind. Hierzu zählen die gesetzliche Rentenversicherung und die Beamtenversorgung.

Zudem soll die Förderung eines Riester-Vertrages auch auf die Bildung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie („Wohn-Riester“) im EU-Ausland und in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) einsetzbar sein. Bedingung dafür indes ist, dass die begünstigte Wohnung die Hauptwohnung oder den Mittelpunkt der Lebensinteressen der betreffenden Person darstellt. Ferienhäuser im Ausland bleiben somit weiterhin ausgenommen.

Mitarbeiterbeteiligung am Arbeitgeber-Betrieb besser fördern

Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, die steuerliche Förderung von Mitarbeiterbeteiligungen am Kapital des arbeitgebenden Unternehmens zu verbessern. Künftig soll als Voraussetzung für die Steuerfreiheit lediglich verbleiben, dass die Förderung zumindest allen Arbeitnehmern offen steht, die mindestens ein Jahr im Betrieb beschäftigt sind.

Darüber hinaus regelt der Gesetzentwurf auch, dass Spenden und Mitgliedsbeiträge an Einrichtungen eines anderen EU-Mitgliedstaates steuerlich abziehbar sind, sofern die Einrichtung dort als gemeinnützig anerkannt ist oder mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient.

Umsatzsteuerbefreiung postalischer Grundversorgungsleistungen

Auch sollen künftig Postleistungen von der Umsatzsteuer befreit werden, die eine flächendeckende Grundversorgung der Bevölkerung mit postalischen Dienstleistungen sichern. Dazu zählt die Beförderung von Briefsendungen bis 2.000 Gramm einschließlich andressierten Büchern, Katalogen. Zeitungen und Zeitschriften, die Beförderung von adressierten Paketen bis zehn Kilogramm sowie von Einschreibe- und Wertsendungen.  

In seiner Stellungnahme verweist der Nationale Normenkontrollrat auf jährliche Bürokratiekosten in Höhe von 16,7 Millionen Euro, die durch das Regelungsvorhaben entstehen. Ab dem 1. Januar 2012 erhöhten sich diese Kosten auf 22,2 Millionen Euro.

Betrugsbekämpfung verursacht Bürokratiekosten

„Diese Kosten“, so das unabhängige Gremium zum Bürokratieabbau, „resultieren im Wesentlichen aus EU-rechtlich vorgegebenen Verpflichtungen, dem Bundeszentralamt für Steuern ab dem 1. Juli 2010 nicht mehr quartalsweise, sondern monatliche Meldungen über grenzüberschreitende Lieferungen und Dienstleistungen zu übermitteln.“ Dies diene der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs.

Der Rat verkenne nicht die Bedeutung der Betrugsbekämpfung, heißt es weiter: „Angesichts der enormen Bürokratiekosten, die insbesondere auch die steuerehrlichen Unternehmen zu tragen haben, hält der Rat die auf EU-Ebene vorgesehene Evaluierung nach einjähriger Anwendung für dringend geboten“.

Koalition kündigt weitere Änderungen an

Im Finanzausschuss haben Union und FDP am 27. Januar angekündigt, den Gesetzentwurf erweitern zu wollen. So wollen sie Leasingunternehmen bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung mit anderen Finanzdienstleistern gleichstellen. Außerdem soll einem drohenden Umsatzsteuerbetrug beim Handel mit Treibhausgas-Emissionszertifikaten ein Riegel vorgeschoben werden.

Nach Angaben der Bundesregierung haben andere Länder bereits ihre Umsatzsteuerregeln geändert, sodass eine Verlagerung der Betrügereien nach Deutschland drohe.

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