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Recht

Änderungen im Mietrecht beschäftigen den Bundestag

Junges Paar beim Umzug

(pa/chromorange)

Der von der Bunderegierung vorgelegte Entwurf eines Mietrechtsänderungsgesetzes (17/10485) ist am Donnerstag, 27. September 2012, Gegenstand einer Debatte im Bundestagsplenum. Zur Diskussion stehen außerdem der Antrag „Mietrechtsnovelle nutzen – Klimafreundlich und bezahlbar wohnen“ (17/10120) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie ein Antrag „Wohnen muss bezahlbar bleiben“ der Fraktion Die Linke. Die Aussprache beginnt um 9 Uhr und soll eineinhalb Stunden dauern.

Sie wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Keine Mietminderung bei energetischer Modernisierung

Die Bundesregierung schließt in ihrem Gesetzentwurf eine Mietminderung aufgrund von energetische Modernisierungsmaßnahmen in einem begrenzten Zeitraum von drei Monaten aus. Ist die Wohnung unbenutzbar, so bleibe das Minderungsrecht jedoch im vollen Umfang erhalten.

Die Vorlage schafft ferner einen Anspruch, Contracting-Kosten als Betriebskosten auf den Mieter umzulegen. Beim Contracting werden die Aufgaben der Energiebereitstellung und Energielieferung auf ein darauf spezialisiertes Unternehmen (Contractor) übertragen. Für den Mieter muss dabei laut Gesetzvorlage Kostenneutralität durch eine vergleichende Kostenbetrachtung gewährleistet werden.

Fristlose Kündigung säumiger Kautionszahler ermöglichen

Im Falle einer Wohnungsräumung könne sich der Vermieter zukünftig auf eine bloße „Besitzverschaffung“ beschränken, heißt es in dem Entwurf. Dies erspare ihm einen Kostenvorschuss für hohe Transport- und Lagerungskosten. Außerdem will die Bundesregierung einen neuen Kündigungsgrund schaffen. Bei Zahlungsverzug mit der Mietkaution soll dem Mieter – wie bei Verzug mit der Mietzahlung – fristlos ohne vorherige Abmahnung das Mietverhältnis gekündigt werden können.

Nach Ansicht von Bündnis 90/Die Grünen verfehlt der Gesetzentwurf der Bundesregierung das Ziel eines klimafreundlichen und zugleich sozial gerechten Wohnens im Rahmen der Energiewende. Sie weist darauf hin, dass besonders in wachsenden Regionen einkommensschwache Haushalte durch Mieterhöhungen verdrängt werden könnten. Die Bundesregierung verpasse es im Zusammenhang mit der Mietrechtsnovelle, auf die „Verdrängungstendenzen und Gentrifizierungsprozesse“ zu reagieren.

Grüne: Kosten der energetischen Sanierung gerecht verteilen

In ihrem Antrag fordern die Abgeordneten, die Kosten für energetische Gebäudesanierung gerecht zwischen Allgemeinheit, Eigentümern und Mietern zu verteilen. Die Fraktion fordert die Bundesregierung ferner dazu auf, bei den so genannten Mietnomaden rechtlich zu differenzieren. Als Mietnomaden sind laut Bündnis 90/Die Grünen nur die Personen zu bezeichnen, „die mit dem Vorsatz, die jeweilige Miete nicht zu entrichten, von Wohnung zu Wohnung ziehen“.

Der Begriff gelte jedoch nicht für zahlungsunfähige Mieter, die zum Zeitpunkt ihres Mietverhältnisses ohne betrügerische Absichten gewesen seien. Diese sollen einen angemessenen Rechtsschutz erhalten, geht aus dem Antrag hervor.

Linke: Es gibt kein Mietnomadenproblem

Die Linksfraktion kritisiert, dass das Mietrechtsänderungsgesetz der Bundesregierung lediglich wenige Vorteile für die Vermieter und keine für die Mieter bringe. Die Wohnkosten und auch die Kosten der energetischen Modernisierung würden in dem Entwurf auf die Mieter umgewälzt.

Das bestehende Mietrecht sei ausreichend und bedürfe keiner grundlegenden Änderungen. Die von der Bundesregierung genannte Problematik des Mietnomadentums gibt es laut Linksfraktion nicht. (jtk/21.09.2012)

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