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Kultur

Bundestag verabschiedet Kulturgutschutzgesetz

Der Bundestag hat das bei Kunsthändlern und Sammlern umstrittene Kulturgutschutzgesetz verabschiedet. Der durch den Ausschuss für Kultur und Medien nachgebesserte Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/7456, 18/8908) passierte das Plenum am Donnerstag, 23. Juni 2016, ohne Gegenstimmen. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich jedoch der Stimme. Der Bundesrat wird voraussichtlich in seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause am 8. Juli 2016 über das zustimmungspflichtige Gesetz abstimmen. Mit der Novellierung werden die derzeit geltenden drei Gesetze zum Kulturgutschutz zusammengeführt und an völkerrechtliche Vorgaben und Bestimmungen der Europäischen Union angepasst.

Kulturgüter und Raubkunst

Ziel des Gesetzes ist es einerseits, die Einfuhr von illegal gehandelten Kulturgütern und Raubkunst zu unterbinden und deren Rückgabe an die Herkunftsländer zu vereinfachen. Anderseits soll aber auch die Ausfuhr von „national wertvollem Kulturgut“ unterbunden werden. Die Einfuhr von Kulturgütern wird an die Vorlage einer Ausfuhrerlaubnis des Herkunftslandes gekoppelt. Grundsätzlich verboten ist die Einfuhr von Gütern, wenn diese von den Herkunftsländern als nationales Kulturgut eingestuft wurden. Das Kulturgüterrückgabegesetz von 2007 sah eine Rückgabe nur dann vor, wenn ein Kunstwerk als geschütztes Kulturgut auf einer entsprechenden Liste eingetragen war. Doch viele Länder führen solche Listen nicht oder nur unzureichend.

Der Export von Kulturgütern innerhalb des EU-Binnenmarktes wird abhängig von Art, Wert und Alter des Kulturgutes genehmigungspflichtig. Allerdings sieht der Gesetzentwurf deutlich großzügigere Alters- und Wertgrenzen als die entsprechende EU-Verordnung für Ausfuhren außerhalb des Binnenmarktes vor. So soll beispielsweise die Ausfuhr von Gemälden ab einem Alter von 75 Jahren und einem Wert von 300.000 Euro genehmigungspflichtig sein.

Verzeichnis der national wertvollen Kulturgüter

Der Kulturausschuss hatte die Altersgrenze gegenüber dem Regierungsentwurf noch einmal um fünf Jahre angehoben. Für archäologische Güter oder Bestandteile von Bau- und Kulturdenkmälern gilt eine Altersgrenze von hundert Jahren unabhängig vom Wert. Untersagt werden soll die Ausfuhr, wenn ein Kunstwerk in das Verzeichnis der „national wertvollen Kulturgüter“ eingetragen wurde. Über die Eintragung entscheiden Expertenkommissionen in den Bundesländern.

In dieses Verzeichnis eingetragen werden können Kulturgüter, die sich im Eigentum oder im Bestand einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung befinden. Die Eintragung von Leihgaben eines privaten Eigentümers kann aber nur mit dessen Zustimmung erfolgen. Gleiches gilt für Kunstwerke noch lebender Künstler. Auch deren Zustimmung ist für die Eintragung nötig.

Ministerin: Verpflichtung zum Schutz kultureller Güter

Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) bezeichnete das Gesetz als Kompromiss zwischen den Bedürfnissen des Handels, der Sammler und der Verpflichtung zum Schutz kultureller Güter. Diese hätten eben „nicht nur einen Preis, sondern auch einen Wert“.

Grütters verwies darauf, dass alle Staaten ihre nationalen Kulturgüter schützen würden. Es stehe deshalb auch Deutschland gut an, sich zu vergewissern, welche für die Identität des Landes wichtigen Kulturgüter vor einer Abwanderung ins Ausland bewahrt werden müssten.

Koalition: Das Gesetz ist gut und ausgewogen 

Der Vorsitzende des Kulturausschusses, Siegmund Ehrmann (SPD), und der CDU-Kulturpolitiker Ansgar Heveling verwiesen auf die Änderungen am Gesetzentwurf in der parlamentarischen Beratung. Berechtigte Anliegen seien aufgenommen und im Gesetz umgesetzt worden. So sei es jetzt weiterhin für die Wissenschaft möglich, an geschützten archäologischen oder paläontologischen Kulturgütern Eingriffe zu Forschungszwecken vorzunehmen, ohne dass dies gegen das Beschädigungsverbot dieser Güter verstoße.

Das Gesetz sei „gut“ und „ausgewogen“, weil es die höchst unterschiedlichen Interessen berücksichtige, stellten Ehrmann und Heveling übereinstimmend fest.

Opposition fordert strengere Vorgaben

Auch die kulturpolitischen Sprecherinnen der Linksfraktion, Sigrid Hupach, und der Grünen, Ulle Schauws, begrüßten die Zielsetzung des Gesetzes ausdrücklich. Hupach bemängelte allerdings, dass die Koalitionsfraktionen nicht bereit gewesen seien, gemeinsam mit der Opposition die nötigen Änderungen an der Regierungsvorlage auszuarbeiten. Stattdessen seien umfangreiche Änderungsanträge erst einen Tag vor der entscheidenden Sitzung des Kulturausschusses vorgelegt worden. Dies werde der Bedeutung des Gesetzes jedoch nicht gerecht.

Schauws bezeichnete es als „überfällig“, dass Deutschland seinen internationalen Verpflichtungen beim Kulturgutschutz nachkomme. Es sei nicht hinzunehmen, dass sich Deutschland zu einem Umschlagplatz für Kulturgüter aus Raubgrabungen entwickelt habe. Linke und Grüne forderten übereinstimmend strengere Vorgaben bei den Sorgfaltspflichten für den gewerblichen Handel mit Kulturgütern. (aw/23.06.2016)

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