Parlament

Arne Schlatmann zum Bevollmächtigten des Kontrollgremiums ernannt

Zwei Männer stehen nebeneinander, der rechte überreicht dem linken eine Urkunde.

Arne Schlatmann, Norbert Lammert (DBT/Melde)

Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert hat dem neuen Ständigen Bevollmächtigten des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Arne Schlatmann, am Dienstag, 10. Januar 2017, die Ernennungsurkunde ausgehändigt. Das Amt des Ständigen Bevollmächtigten wurde mit dem Gesetz zur weiteren Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes geschaffen, das der Bundestag am 21. Oktober 2016 verabschiedet hat (18/9040, 18/10069). Lammert wünschte Schlatmann eine „gute Hand und einen sicheren Blick“ sowie  „allen erdenklichen Erfolg“.   

„Hilfsorgan“ des Parlamentarischen Kontrollgremiums

Der Bevollmächtigte soll als „Hilfsorgan“ das Parlamentarische Kontrollgremium bei der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste unterstützen und als dessen verlängerter Arm die Rechte des Kontrollgremiums gegenüber der Bundesregierung und den Nachrichtendiensten des Bundes wahrnehmen. Das neunköpfige Parlamentarische Kontrollgremium unter Vorsitz von Clemens Binninger (CDU/CSU) ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV).

Die Bundesregierung ist nach dem Kontrollgremiumgesetz dazu verpflichtet, das Parlamentarische Kontrollgremium umfassend über die allgemeinen Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Das Kontrollgremium kann von der Regierung außerdem Berichte über weitere Vorgänge verlangen.

Neue Unterabteilung eingerichtet 

Das Gesetz sieht vor, dass der Ständige Bevollmächtigte seine Aufgabe hauptamtlich wahrnimmt und ihm ein Stab von Mitarbeitern zuarbeitet. Dazu wurde in der Bundestagsverwaltung eine neue Unterabteilung „Parlamentarische Kontrolle Nachrichtendienste“ eingerichtet.

Schlatmann, der bisher als Ministerialdirigent die Unterabteilung „Rechts- und Grundsatzangelegenheiten der öffentlichen Sicherheit“ im Bundesministerium des Innern leitete, wurde auf Vorschlag des Parlamentarischen Kontrollgremiums bestellt, dem er ausschließlich zuarbeitet. (vom/10.01.2017)

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