Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 16. Februar 2017, eine Reihe von Beschlüssen zu Petitionen gefasst, die der Petitionsausschuss abschließend beraten hat. 

Abgesetzt: Flexible Aufgabenübertragung in der Justiz. Abgesetzt hat der Bundestag die zweite und dritte Beratung über den Gesetzentwurf des Bundesrates zur flexiblen Aufgabenübertragung in der Justiz (18/9237). Nach dem Willen des Bundesrates sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, Aufgaben von Richtern auf Rechtspfleger und von Rechtspflegern auf Urkundsbeamte zu übertragen. Die Länderkammer verweist einerseits auf die Überlastung vieler Richter, andererseits auf die Entlastung untergeordneter Mitarbeiter der Justiz durch den technischen Fortschritt, insbesondere die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs. Durch eine sogenannte Länderöffnungsklausel sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, in Nachlasssachen bisher dem Richter vorbehaltene Aufgaben an Rechtspfleger zu verlagern sowie die bisher Rechtspflegern vorbehaltene Kosten- und Vergütungsfestsetzung an Urkundsbeamte beziehungsweise Justizangestellte. Verfassungsrechtlich sei dies unbedenklich, da die Entscheidungen dieser Justizmitarbeiter jederzeit richterlich überprüft werden könnten. Die Bundesregierung unterstützt in ihrer Stellungnahme dieses Grundanliegen, wendet sich aber gegen die Ausgestaltung im Einzelnen. Insbesondere lehnt sie den Weg über eine Länderöffnungsklausel ab. Unter anderem vor dem Hintergrund europäischer Harmonisierungsbestrebungen spricht sie sich gegen eine „Zersplitterung der funktionellen Zuständigkeit“ in den Bundesländern aus. Die Regierung kündigt an, im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens einen eigenen Formulierungsvorschlag zu erarbeiten.

Beschlüsse zu Petitionen: Der Bundestag stimmte den Sammelübersichten 405 bis 410 mit Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen zu, die beim Bundestag eingegangen sind (18/10991, 18/10992, 18/10993, 18/10994, 18/10995, 18/10996).

Elektro-Einräder und Elektro-Skateboards

Darunter befand sich auch eine Petition mit der Forderung, Elektro-Einräder, Elektro-Skateboards und ähnliche Fahrzeuge in die Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr (Mobilitätshilfenverordnung) aufzunehmen.

Die Petenten begründeten ihr Anliegen damit, dass die angesprochenen elektrischen Fahrzeug-Alternativen zum Kraftfahrzeug gerade in Ballungsräumen eine Möglichkeit seien, um den Verkehr zu entlasten und die Umwelt zu schonen. Elektrische Einräder seien gut geeignet, kurze innerstädtische Distanzen zu überbrücken, heißt es. Die verkehrsrechtliche Zulassung solcher Fortbewegungsmittel sei daher „zwingend erforderlich“.

Petition „als Material“ für das Verkehrsministerium

Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 25. Januar 2017 einstimmig verabschiedete Beschlussempfehlung sieht nun vor, die Petition dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur „als Material“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zufolge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass die in der Petition genannten Fahrzeuge laut derzeitiger Rechtslage aufgrund ihres Motorantriebs als Kraftfahrzeug einzustufen seien. Da sie jedoch keinen bestehenden genehmigungspflichtigen Fahrzeugarten zugeordnet werden könnten, seien sie für eine Zulassung zum öffentlichen Verkehr bisher nicht vorgesehen. „Sie sind aufgrund dessen im öffentlichen Verkehr verboten und können nur auf privatem Grund verwendet werden“, heißt es in der Vorlage.

Technische und verhaltensrechtliche Voraussetzungen

Der Ausschuss weist jedoch darauf hin, dass seit Januar 2016 auf europäischer Ebene die neue Typgenehmigungsverordnung (EU) 168/2013 gelte. Diese schließe Fahrzeuge ohne Sitz und selbst balancierende Fahrzeuge von dem Anwendungsbereich aus. Solche Fahrzeuge könnten daher national geregelt werden.

Aufgrund dessen habe das Bundesverkehrsministerium die Bundesanstalt für Straßenwesen beauftragt, sich einen Marktüberblick über die in Betracht kommenden Elektrokleinstfahrzeuge zu verschaffen und zu prüfen, ob diese kategorisiert werden können, damit sie gegebenenfalls unter bestimmten technischen und verhaltensrechtlichen Voraussetzungen im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden können, schreibt der Petitionsausschuss.

Untersuchungsergebnis soll abgewartet werden

Welche Fahrzeuge unter welchen technischen und verhaltensrechtlichen Voraussetzungen dann im öffentlichen Verkehr geführt werden dürfen könne derzeit jedoch noch nicht abgesehen werden, heißt es weiter. Hierzu müsse das Untersuchungsergebnis der Bundesanstalt für Straßenwesen und der Ausgang des sich dann gegebenenfalls anschließenden Gesetzgebungsverfahrens abgewartet werden.

Die vorliegende Petition, so urteilt der Ausschuss, sei geeignet, bei den anstehenden Beratungen mit einbezogen zu werden.

(hau/16.02.2017)

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