Antrag gegen G-10-Gesetz zum Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis
Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf (18/5453), mit dem die Fraktion Die Linke unter anderem das Artikel-10-Gesetz aufheben möchte, am Donnerstag, 30. März 2017, erstmals beraten und anschließend zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen. Die Federführung übernimmt der Innenausschuss. Die Reden wurden zu Protokoll gegeben.
Beschränkungen im Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis
Wie die Fraktion in ihrem Entwurf ausführt, wird mit dem Artikel-10-Gesetz (G 10) und weiteren Gesetzen den Nachrichtendiensten des Bundes sowie den Verfassungsschutzbehörden der Länder die Befugnis eingeräumt, Beschränkungen des im Grundgesetz-Artikel 10 garantierten Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses vorzunehmen. Bis auf die Beschränkungsmaßnahmen nach Paragraf 8 des Artikel-10-Gesetzes, „also die Entführungsfälle, liegt die Eingriffsschwelle für Beschränkungen nach G 10 für die Nachrichtendienste des Bundes und der Länder niedriger als für die Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden“, heißt es dort weiter. Dies sei im Hinblick auf die Intensität eines Eingriffs in das Grundrecht auf Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis nicht hinnehmbar und führe darüber hinaus „mittelbar dazu, dass die Nachrichtendienste des Bundes und der Länder Aufgaben der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung (mit)übernehmen“, so die Kritik der Linksfraktion.
Das Artikel-10-Gesetz sei „mithin für die Bekämpfung der in ihm genannten Gefahren weder geeignet noch erforderlich oder gar angemessen“. Wenn ein Gesetz zur Einschränkung von Grundrechten aber diese Kriterien nicht erfülle, müsse es aufgehoben werden, so die Argumentation der Fraktion. Die Notwendigkeit, das Artikel-10-Gesetz aufzuheben und die darauf basierenden Spezialgesetze der neuen Rechtslage anzupassen, ergebe sich darüber hinaus „aus der Tatsache, dass eine wirksame Kontrolle der Maßnahmen zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses durch Nachrichtendienste nicht möglich“ sei. (sas/30.03.2017)