3. Untersuchungsausschuss

NSU-II-Aus­schuss über­gibt Abschluss­bericht an Norbert Lam­mert

Der 3. Untersuchungsausschuss des Bundestages in dieser Wahlperiode, der sich mit den Ermittlungen zur Mordserie der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) befasste, hat am Dienstag, 27. Juni 2017, seinen Abschlussbericht (18/12950) an Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert übergeben. Fünf Jahre habe das Parlament an diesem Thema gearbeitet, sagte der Ausschussvorsitzende Clemens Binninger (CDU/CSU), zunächst im Innenausschuss, dann im NSU-Untersuchungsausschuss der vergangenen Wahlperiode und jetzt im sogenannten NSU-II-Untersuchungsausschuss, den der Bundestag am 11. November 2015 auf Antrag aller Fraktionen (18/6330) eingesetzt hatte und der sich am 25. November 2015 konstituierte.

Aufbauend auf den Ergebnissen des NSU-Untersuchungsausschusses der vergangenen Wahlperiode sollte dieser Ausschuss Fragestellungen untersuchen, die seinerzeit offengeblieben sind. Unter Einbeziehung der Ergebnisse der Untersuchungsausschüsse in mehreren Ländern sollte der Ausschuss das Gesamtbild insbesondere zum Umfeld und den Unterstützern sowie dem Terrornetzwerk selbst schärfen, das sich 13 Jahre lang, bis zur Selbstenttarnung am 4. November 2011, dem Zugriff der Behörden entziehen konnte.

„Es bleiben Fragen offen“

Schließlich sollte der Ausschuss die Arbeit der Sicherheits- und Ermittlungsbehörden mit V-Personen und anderen vergleichbaren Quellen aufklären und prüfen. Auf der Grundlage der von ihm gewonnenen Erkenntnisse sollte der Untersuchungsausschuss nötigenfalls Handlungsempfehlungen aussprechen. „Es bleiben Fragen offen“, sagte Binninger bei der Übergabe des Berichts. Was mit den Möglichkeiten des Parlaments habe aufgeklärt werden können, sei aufgeklärt worden.

Bundestagspräsident Lammert sagte, es wäre schöner gewesen, wenn es keinen Anlass zur Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses gegeben hätte. Es handele sich um ein Thema, „vor dem wir ganz gewiss nicht weglaufen dürfen“, weil es auch staatliches Handeln betreffe.

„Präventionsarbeit gegen Rechtsextremismus fördern“

Der Ausschuss stellt in seinem Bericht unter anderem fest, dass in Zeiten des Wiedererstarkens von rechtspopulistischem und rechtsextremem Gedankengut alles dafür getan werden müsse, damit sich eine menschenverachtend-rassistische Mordserie wie diejenige der Terrorgruppe NSU nicht wiederholen kann.
Vorhandene und sich entwickelnde rechtsextremistische und rechtsterroristische Strukturen müssten aufgedeckt und bereits deren Entstehen durch die Behörden wirksam bekämpft werden.

Daneben müsse allen rechtsextremen, rassistischen und antisemitischen Einstellungen und Strömungen in der Gesellschaft konsequent begegnet werden. Es sei deshalb unabdingbar, dass auch die Zivilgesellschaft gestärkt und Präventionsarbeit gegen Rechtsextremismus nachhaltig gefördert wird.
Der Ausschuss spricht sich daher nachdrücklich für eine Verstetigung der bislang zeitlich befristeten Förderungen von zivilgesellschaftlichen Projekten und Initiativen gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus aus.

Auch die mobilen Beratungsteams und spezialisierten Opferberatungsstellen für Betroffene von Gewalttaten aus dem Bereich politisch motivierter rechter Kriminalität bedürften für ihre „wertvolle Arbeit“ einer tragfähigen finanziellen Grundlage, die zugleich Planungssicherheit bietet. Auch insoweit bekräftigt
der Ausschuss die Forderung nach tragfähiger langfristiger und dauerhafter Finanzierung. (vom/27.06.2017)

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