Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne vorherige abschließende Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 7. Juni 2018, über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt:

Elektronische Veröffentlichung des Amtsblatts der Europäischen Union: Einstimmig billigte das Parlament die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (19/2497) zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/2073), mit dem die innerstaatlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden sollen, damit der deutsche Vertreter im Rat der Europäischen Union dem Vorschlag der Europäischen Kommission für die Verordnung über die elektronische Veröffentlichung des Amtsblatts der Europäischen Union zustimmen darf. Durch die vorgesehene Änderung der EU-Verordnung Nr. 216/2013 sollen zum einen die Anforderungen an die Authentifizierung mittels elektronischer Signatur an die Terminologie der EU-Verordnung Nr. 910/2014 angepasst und zum anderen die Verwendung eines qualifizierten elektronischen Siegels als alternative Form der Authentifizierung des Amtsblatts der Europäischen Union zugelassen werden. Die Bundesregierung will dem Verordnungsvorschlag im Rat der Europäischen Union zustimmen. Das Amtsblatt wird ausschließlich elektronisch veröffentlicht und, um Echtheit, Unverfälschtheit und Unveränderlichkeit zu gewährleisten, momentan mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur versehen, die auf einem qualifizierten Zertifikat beruht und von einer sicheren Signaturerstellungseinheit erstellt wurde. 

Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht: Ebenfalls einstimmig wurde eine weitere Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu einer Übersicht über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (19/2563) angenommen. Damit sieht der Bundestag davon ab, sich zu vier Verfassungsbeschwerden zu äußern oder einem Verfahren beizutreten.

Beschlüsse zu Petitionen: Der Bundestag stimmte darüber hinaus zehn Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses (19/2161, 19/2162, 19/2163, 19/2164, 19/2165, 19/2166, 19/2167, 19/2168, 19/2169, 19/2170) zu den Sammelübersichten 45 bis 54 mit Petitionen zu, die beim Petitionsausschuss eingegangen waren und dort bereits beraten worden sind.

Unrealistischen Vorstellungen von Flüchtlingen entgegenwirken

Darunter befindet sich auch eine öffentliche Petition mit der Forderung, in den Herkunftsländern der Flüchtlinge darüber zu informieren, welche Konsequenzen die Flucht nach Deutschland habe, um unrealistischen Vorstellungen entgegenzuwirken. Viele der Flüchtlinge haben nach Ansicht des Petenten „äußerst unrealistische Vorstellungen“ davon, was der deutsche Staat vermeintlich für sie zu leisten imstande und bereit sei. So sei unter den Flüchtlingen die Vorstellung weit verbreitet, das in Deutschland unbegrenzt Wohnungen gebaut, den Flüchtlingen Arbeit gegeben und unbegleitete Minderjährige in Adoptivfamilien aufgenommen würden. 

Durch „gezielte Fehlinformationen“ würden Flüchtlinge ermuntert, ihr Vermögen für eine Reise auf illegalen Weg nach Europa einzusetzen, heißt es in der Petition. Ein Mangel an Information helfe daher lediglich Schlepperbanden und Schleusern – nicht aber den Flüchtenden oder den aufnehmenden Staaten. Daher sei eine aktive Informationspolitik, insbesondere durch Nutzung der sozialen Medien, seitens Deutschlands „im Interesse aller Beteiligten“, schreibt der Petent.

Bundesregierung will „Aufklärung, nicht Abschreckung“

Die während der Sitzung am 16. Mai 2018 mehrheitlich verabschiedete Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses sieht nun vor, die Petition abzuschließen und sie nicht an die Bundesregierung zu überweisen. In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Ausschuss unter Bezugnahme auf eine Stellungnahme der Bundesregierung darauf, dass die aktuelle Flüchtlingssituation die Auslandskommunikation vor neue Herausforderung stelle. Inhaltlich gehe es der Bundesregierung dabei „um Aufklärung, nicht um Abschreckung“, heißt es in der Vorlage.

Es gehe vor allem darum, Flüchtlinge und Fluchtwillige über die Gefahren von Flucht und irregulärer Migration sowie die tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland zu informieren. Wichtig sei es dabei, Flüchtlinge bereits in den Herkunfts- und Transitländern über jene Foren und Instrumente zu erreichen, die sie selbst nutzen. Soziale Netzwerke spielen den Aussagen des Petitionsausschusses zufolge bei der Aufklärungsarbeit eine ganz wesentliche Rolle, da sich gerade dort Flüchtlinge und Fluchtwillige „vernetzen und nach Informationen suchen“.

Gerüchte schnell und zielstrebig entkräften

Bei der Auslandskommunikation bediene sich die Bundesregierung in erster Linie des engen Netzes der Auslandsvertretungen und Deutschlandzentren in den relevanten Regionen, die Informationen in den sozialen Medien, auf Webseiten und in den lokalen Medien bereitstellten. Somit könnten auch aufkommende Gerüchte schnell und zielstrebig entkräftet oder ihnen im besten Falle sogar zuvorgekommen werden.

Mit Blick auf Afghanistan und Pakistan würden die Auslandsvertretungen zudem durch die „Deutsche Welle“ unterstützt, die in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt auf dem Wege der sozialen Medien in den drei Sprachen Dari, Paschtu und Urdu „über die Realität in Deutschland und auf den Fluchtrouten“ informieren. Das Auswärtige Amt selbst führe zudem in Afghanistan aktuell eine Aufklärungskampagne mit großflächigen Plakaten und Aussagen zur Widerlegung der gängigsten Gerüchte über die Facebook-Seiten der deutschen Auslandsvertretung vor Ort durch. Angesichts dieser Aktivitäten empfiehlt der Petitionsausschuss daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, „weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist“. (vom/hau/07.06.2018)

Marginalspalte